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Grundlage der Analgetikatherapie
Die Ursache der Schmerzen bestimmt im Einzelfall, welches Analgetikum
eingesetzt wird. Grundsätzliche Unterschiede bestehen zwischen den
Behandlungsprinzipien bei akuten und bei chronischen Schmerzen. Bei akut
auftretenden Schmerzen sind in aller Regel Analgetika nur kurzfristig
notwendig. Es kommt vor allem darauf an schnell eine ausreichende Schmerzlinderung
zu erzielen, was in vielen Fällen nur mit intravenösen Analgetikaapplikation
möglich ist.
Demgegenüber erfordern chronische Schmerzen meistens eine längerfristige
Analgetikatherapie und es ist wichtig, bestimmte Grundregeln bei der Behandlung
zu beachten. So sind Medikamente in oraler Darreichungsform zu bevorzugen,
die – im Fall von Dauerschmerzen – nicht nach Bedarf, sondern
regelmäßig in festen Zeitabständen gegeben werden. Darüber
hinaus ist ein Vorgehen dem „WHO – Stufenplan“ (WHO
1988) zu empfehlen.
Die einzelnen Analgetika können nach verschiedenen Gesichtspunkten
klassifiziert und eingeteilt werden.
1. Nichtopioide Analgetika
In dieser Gruppe werden eine Reihe von Substanzen zusammengefasst,
deren Gemeinsamkeit darin besteht, dass sie nicht am Opiatrezeptor angreifen.
1.1 Nichtsteroidale Antirheumatika
Typische Einsatzgebiete: Entzündliche Schmerzen, Krebsschmerzen (v.
a. Knochenmetastasen).
Die nichtsteroidalen Antirheumatika (NSAR)
sind von ihrem chemischen Aufbau her Säuren und haben außer
analgetischen und antipyretischen auch starke antiphlogistische Eigenschaften.
2. Opioide
Typische Einsatzgebiete: Akute und chronische Schmerzen, die mit schwächer
wirkenden Analgetika nicht zu beherrschen sind.
Unter dem Begriff „Opioide“ werden Analgetika zusammengefasst,
die Ihre Wirkung durch Bindung an Opiatrezeptoren vornehmlich
im Zentralnervensystem, aber auch in der Körperperipherie entfaltet.
Indikation: Ganz allgemein bei allen Schmerzzuständen, die mit schwächer
wirkenden Analgetika nicht ausreichend zu therapieren sind. Dies können
starke Schmerzen im Rahmen einer akut auftretenden Erkrankung sein, wie
z.B. ein Herzinfarkt oder ein akutes Abdomen, sowie Schmerzen nach schweren
Verletzungen und ausgedehnten operativen Eingriffen. Darüber hinaus
sind Opioide aber auch bei chronischen Schmerzen indiziert. Ihr Haupteinsatzgebiet
ist dabei der Tumorschmerz. Angesichts der guten Behandlungserfolge bei
Krebspatienten werden sie zunehmend aber auch bei „nichtmalignen“ Schmerzen
verordnet, wenn eine kausale Behandlung nicht möglich ist und/ oder
mit anderen symptomatischen Therapieverfahren kein zufrieden stellendes
Ergebnis erzielt werden konnte. Beispiele hierfür sind u. a. Phantomschmerzen
nach Amputation, die Zoster-Neuralgie und entzündliche oder degenerative
Erkrankungen des Bewegungsapparates (Gostomzyk und Heller 1990, Porte-noy
1990, Sorge et al. 1991, Taub 1982, Zenz et al. 1990).
Die Entscheidung, welches Opioid in welcher Darreichungsform
eingesetzt wird, muss – genau wie bei anderen Analgetika – anhand
der konkreten klinischen Situation getroffen werden (McQuay 1989).
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